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Gesundheitsreform riskant - Risiko statt Wirksamkeit?

Herbert Wartensleben, bekannter deutscher Pharma-Jurist: Das in den Eckpunkten zur Gesundheitsreform formulierte Ziel, dass nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnungsfähig sein sollen, erscheint unsinnig.



Die Verschreibungspflicht dient dem Zweck, bisher unbekannte Gesundheitsrisiken zu minimieren, indem der Einnahme eine Nutzen-Risikoabschätzung durch den Arzt vorausgeht.

Soweit ein Arzneimittel nicht der Verschreibungspflicht unterstellt wird, ist davon auszugehen, dass weder eine potentielle Gesundheitsgefährdung noch ein Missbrauch zu befürchten ist. Arzneimittel, die nicht mehr der Verschreibungspflicht unterstellt werden, sind nicht als weniger wirksam einzustufen als verschreibungspflichtige Arzneimittel. Für sie ist aber nachgewiesen, dass mit weniger Komplikationen gerechnet werden muss. Vor diesem Hintergrund erscheint das in den Eckpunkten zur Gesundheitsreform formulierte Vorhaben, dass künftig nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnungsfähig sein sollen, unsinnig.

Mit einer solchen Regelung wäre die Verordnungsfähigkeit zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung auf solche Arzneimittel beschränkt, die potentielle Risiken mit sich bringen. Sichere und gleichzeitig wirksame Arzneimittel wären nicht mehr verordnungsfähig. Die Regelung würde provozieren, dass Ärzte im Rahmen ihrer Therapie unsicherere oder zu Missbrauchstatbeständen geeignete Arzneimittel statt sicherer und für Missbrauch ungeeigneter Alternativen verordnen müssten. Risikoärmere, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wären dann nur noch Patienten zugänglich, die diese auf eigene Kosten erwerben könnten. Auch wenn bei versicherten Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sowie bei versicherten Jugendlichen bis zum vollendeten 17.Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen eine Ausnahmeregelung vorgesehen ist, wäre eine Zweiklassenmedizin die Folge.

Dieses Ergebnis kann nicht im Sinne einer Gesundheitsreform sein, die sich auf die Fahnen geschrieben hat, insbesondere dafür zu sorgen, dass jeder unabhängig von seinem Einkommen diejenige ärztliche Behandlung und Arzneimittelversorgung erhält, die er aufgrund seiner Erkrankung benötigt. Soll der Arzt seine Kassenpatienten darüber informieren, dass er ihnen ein riskanteres Arzneimittel zu Lasten der GKV verordnen darf, ein unproblematischeres Mittel dagegen selbst zu zahlen sei?!

Der fatale Trugschluß der Politik, dass verschreibungsfreie Arzneimittel nur für Befindlichkeitsstörungen gedacht und zugelassen seien, ist offensichtlich ohne medizinisch-pharmakologische Sachkunde entstanden. Der arme chronisch kranke Patient hätte keine Möglichkeit, bei Überschreitung der gesetzlich vorgesehenen Belastungsgrenze, vom Solidaritätsopfer befreit zu werden.

Die kritisierte Eckpunkte-Regelung steht im Widerspruch zur Zielsetzung des Gesundheitssystemmodernisierungsgesetzes (GMG) und dient auch nicht der behaupteten Qualitätsverbesserung der deutschen Medizin.



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